Bergwiesenmahd
Im Zeitraum von Ende Juni bis Anfang Juli erfolgt die erste Mahd. Sie wird auch Heumahd genannt. Der zweite Schnitt wird im September ausgeführt. Er wird Grummet genannt.
In den letzten Jahrzehnten ging man allerdings zu einer etwas früheren Wiesenmahd über, denn das bereits Ende Mai bis Mitte Juni gemähte Gras besitzt einen höheren Futterwert. Die zweite Mahd wird mittlerweile schon im August durchgeführt. Leider wirkt sich dies ungünstig auf die typische Pflanzenzusammensetzung der Goldhaferwiese und vor allem negativ auf die wiesenbrütenden Vogelarten wie das Braunkehlchen und den Wiesenpieper aus. Das Braunkehlchen brütet im Mai und Juni, der Wiesenpieper im Zeitraum von April bis Juli. Deren Nester befinden sich am Boden der Wiese, gut versteckt zwischen den Grasbüscheln aus Moos und Grashalmen. Sie fallen häufig der Mahd zum Opfer, sodass die Jungvögel nicht überleben. Daher soll aus naturschutzfachlicher Sicht wieder auf spätere Mahdtermine zurückgegriffen werden, sodass die Vögel wieder ungestört brüten können.
Der Erhalt der Borstgrasrasen ist nur durch eine extensive Nutzung, wie Beweidung mit wenigen Tieren (Schafe, Rinder) oder durch die einmalige Mahd spät im Jahr gewährleistet. Die Mahd sollte frühestens Mitte Juli durchgeführt werden. Die Mähwerke sollten dabei auf mindestens 10 cm Bodenabstand eingestellt werden, da sonst die Horste des Borstgrases zerstört werden.